AfA steht für Absetzung für Abnutzung aus dem Steuerrecht. Im Handelsrecht wird dieser Vorgang als Abschreibung (lineare Abschreibung, degressive Abschreibung, Teilwertabschreibung und Gebäude Abschreibung) bezeichnet.
Für langjährig nutzbare Wirtschafts-/Investitionsgüter, die der Abnutzung unterliegen, können Sie die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (AHK) nicht sofort von der Steuer absetzen. Vielmehr müssen Sie die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (AHK) auf die Nutzungsdauer verteilt von der Steuer absetzen (AfA).
Diese einfache App rechnet die Abschreibungstabelle mit fest hinterlegten Nutzungsdauern von Gütern aus.