DSGVO:
Die Bestimmungen der DSGVO in der Fassung des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 und des Datenschutz-Deregulierungs-Gesetzes 2018 gelten seit 25.5.2018. Jedes Unternehmen, das in irgendeiner Weise personenbezogene Daten verarbeitet (z.B. eine Kundendatei führt, Rechnungen ausstellt, Lieferantendaten speichert), ist betroffen.
Für eine Vereinfachung und Automatisierung der Auskunft, Löschung und Berichtigungspflicht von Personen bezogenen Daten ist dieses Tool der Ideale Sammelpunkt dieser Daten.
Damit die Daten nicht wieder bei einem Auftragsverarbeiter landen, werden alle Datensätze lokal auf einer Datenbank gespeichert und könne jederzeit mittels PDF ausgedruckt und archiviert werden.
Erstellen sie ihr Verarbeitungsverzeichnis in 5 Schritten:
1. Anlegen der Stammdaten
2. Ausfüllen der personenbezogenen Datensätze
3. Technisch Organisatorische Maßnahmen erstellen.
4. Bei Bedarf die Adressen importieren und eine Newsletter Liste für den email Versand erzeugen.
5. Mittels der Prozesse Funktion richtig auf Löschung, Berichtigung, Einschränkung und Auskunftsbegehren
reagieren.